Ratgeber

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Von Joshua Ax, Immobilienmakler (IHK) aus Frankfurt-Seckbach · Stand: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Fast immer gebraucht werden Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und eine Flurkarte.
  • Bei Eigentumswohnungen kommen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft dazu: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung.
  • Fehlende Unterlagen sind kein Grund zur Sorge – vieles lässt sich bei Ämtern nachfordern. Planen Sie dafür aber etwas Zeit ein.

Ein Käufer möchte wissen, was er kauft, seine Bank möchte wissen, was sie finanziert, und der Notar braucht die Grundlagen für den Kaufvertrag. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller und sicherer läuft der Verkauf. Diese Checkliste hilft Ihnen beim Sammeln.

Für jedes Haus und jede Wohnung

UnterlageWofür?Wo bekomme ich sie?
GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Grundschulden, Rechte und Lasten (z. B. Wegerechte)Grundbuchamt beim Amtsgericht; der Notar holt ihn vor der Beurkundung ohnehin selbst ein
EnergieausweisGesetzlich vorgeschrieben: Kennwerte gehören in die Anzeige, der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegenEnergieberater, Architekten oder Ingenieure mit Ausstellungsberechtigung
Grundrisse und SchnitteFür Exposé, Käufer und BankEigene Bauunterlagen, sonst Bauaufsicht (Akteneinsicht, ggf. mit Vollmacht)
WohnflächenberechnungDie Wohnfläche ist ein zentraler Preisfaktor und muss stimmenBauunterlagen; fehlt sie, kann sie neu erstellt werden
Flurkarte (Liegenschaftskarte)Zeigt Grundstücksgrenzen und GebäudeZuständiges Kataster- bzw. Vermessungsamt (ich nenne Ihnen gern die richtige Stelle)
Baubeschreibung / Liste der ModernisierungenBelegt Bauweise, Heizung, Fenster, Dach und was wann erneuert wurdeEigene Unterlagen und Rechnungen
Auskunft aus dem BaulastenverzeichnisBaulasten stehen nicht im Grundbuch, können das Grundstück aber einschränkenBauaufsichtsbehörde

Zusätzlich beim Haus

  • Baugenehmigung und Bauabnahme, bei Anbauten, Garagen oder ausgebautem Dachgeschoss auch dafür
  • Nachweise zu Heizung, Schornsteinfeger-Protokolle
  • Bei einem Erbbaurecht: der Erbbaurechtsvertrag
  • Grundsteuer- und Abgabenbescheide (zeigen laufende Kosten)

Zusätzlich bei der Eigentumswohnung

Bei einer Wohnung kauft man immer auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Käufer und Banken schauen deshalb genau auf die Eigentümergemeinschaft:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan – regelt, was zur Wohnung gehört (Keller, Stellplatz, Sondernutzungsrechte)
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen, üblicherweise der letzten drei Jahre, und die Beschlusssammlung – hier stehen beschlossene Sanierungen und Sonderumlagen
  • Aktueller Wirtschaftsplan und die letzte Hausgeldabrechnung
  • Stand der Erhaltungsrücklage
  • Kontaktdaten der Hausverwaltung – manche Teilungserklärungen sehen vor, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss

Die meisten dieser Unterlagen bekommen Sie von Ihrer Hausverwaltung.

Wenn die Immobilie vermietet ist

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Angaben zur Mietkaution

Wichtig: Ein bestehender Mietvertrag geht beim Verkauf auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“). Der Käufer muss also wissen, worauf er sich einlässt.

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Gerade bei älteren Häusern oder nach einem Erbfall fehlt oft etwas. Das ist normal. Pläne und Genehmigungen lassen sich meist über eine Akteneinsicht bei der Bauaufsicht beschaffen, eine Wohnflächenberechnung kann neu erstellt werden. Planen Sie dafür etwas Zeit ein, denn Behörden brauchen unterschiedlich lange. Ich sage Ihnen beim ersten Termin, was für Ihren Verkauf wirklich nötig ist, und kümmere mich um das, was ich mit Ihrer Vollmacht für Sie besorgen kann.